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Die Sportboot-Richtlinie (RCD)

Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG

Eine vollständige Revision der ersten Sportbootrichtlinie (94/25/EC) nebst ihrer Erweiterung (2003/44/EU) wurde ab 2008 mit allen interessierten Parteien, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten, der Industrie, den Verbraucherverbänden, den Standard Organisationen und Vertretern von Konformitätsbewertungsstellen diskutiert.

Die Hauptbereiche des Interesses waren die Ausrichtung der Richtlinie mit dem Neuen Rechtsrahmen, Abgasemissionen, Klärung der Wirtschaftsteilnehmer einschließlich privaten Importeuren sowie die Pflichten der Benannten Stellen und der nationalen Aufsichtsbehörden. Klarstellungen wurden für einige Definitionen und grundlegende Anforderungen gesucht und gefunden.

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Durchführungsverordnung (EU) 2017/1 der Kommission vom 3. Januar 2017 über Verfahren zur Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen gemäß der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Sportboote und Wassermotorräder)

Zur Gewährleistung einer besseren Durchführung des Codesystems zur Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen nach der Richtlinie 2013/53/EU wurde es notwendig, Mindestvorschriften für das Verfahren der Zuteilung und Verwaltung des eindeutigen Herstellercodes festzulegen. Dieses Dokument ist in Verbindung mit der Richtlinie 2013/53/EU verpflichtend gültig.

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RSG-Richtlinien 2024

Die Sektorale Gruppe für Wassersportfahrzeuge [Recreational Craft Sectoral Group] (RSG) wurde gegründet, um die einheitliche Anwendung und Interpretation der aktuellen Version der Sportboot-Richtlinie 2013-53-EU (RCD) zu unterstützen.

Die RSG setzt sich aus folgenden Parteien zusammen:

  • EU Kommission
  • Europäische Normungsgremien
  • Konformitätsbewertungsstellen
  • Marktaufsichtsbehörden
  • Verbraucherorganisationen
  • Wassersportindustrie

Die Ziele der Zusammenarbeit innerhalb der RSG sind:

  • Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Anwendung der Verfahren zur Konformitätsbewertung mit dem Ziel, einen Beitrag zu einem einheitlichen Verständnis und Anwendung der Anforderungen und Verfahren zu leisten;
  • Meinungen über technische Standpunkte bezüglich der Konformitätsbewertungsverfahren abzugleichen und einen Konsens zu finden;
  • die EU-Kommission auf Anfrage zu Themen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der RCD stehen, zu beraten;
  • Aspekte der Ethik im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Konformitätsbewertungsstellen zu erwägen und, wenn nötig, Erklärungen zu diesem Thema auszuarbeiten;
  • in Übereinstimmung mit der Normungsarbeit auf europäischer und internationaler Ebene zu bleiben;
  • über Aktivitäten der Harmonisierung auf europäischer Ebene informiert zu bleiben.

Die RSG-Leitlinien werden den Marktaufsichtsbehörden, den Konformitätsbewertungsstellen und der Industrie zur Verfügung gestellt.

Die Richtlinien sind leider nur in englischer Sprache erhältlich.

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EU-Kommissions - Anwendungsempfehlungen 2022

Die Anwendungsempfehlungen zur Direktive 2013/53/EU werden zur Unterstützung von Marktaufsicht, Notifizierten Stellen und Industrie von der EU-Kommission herausgegeben.

Nicht dieser Leitfaden – nur der Text des Gesetzes Union Harmonisierung hat Rechtskraft.

Die Anwendungsempfehlungen erscheinen leider nur in englischer Sprache.

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Leitfaden für die Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem globalen Konzept [Blauer Leitfaden 2022]

Dieses Handbuch soll zu einem besseren Verständnis der EU-Regeln und zu einer einheitlichen und kohärenten Anwendung in verschiedenen Sektoren im gesamten Binnenmarkt beitragen. Es richtet sich an die Mitgliedstaaten und an andere Interessenten, die über die Bestimmungen zur Gewährleistung des freien Verkehrs von Produkten sowie über ein hohes Maß an Verbraucherschutz in der gesamten Union (z.B.. Handel und Verbraucherverbände, Normungsgremien, Hersteller, Importeure, Händler, Konformitätsbewertungsstellen und Gewerkschaften) informiert werden müssen.

Das Handbuch dient lediglich als Leitfaden – nur der Text des Gesetzes Union Harmonisierung hat Rechtskraft.

Hier finden Sie den Blauen Leitfaden 2022 in allen Sprachen der EU.

 

Liste der Sprachanforderungen für die Eignerhandbücher für alle EU/EWR-Länder

Nachstehend finden Sie eine Liste (Stand: Februar 2022), aus der hervorgeht, in welchen Ländern welche Sprache(n) für die Eignerhandbücher offiziell vorgeschrieben ist/sind.

Belgien Französisch, Deutsch und Niederländisch
Bulgarien Bulgarisch
Dänemark Dänisch (Norwegisch oder Schwedisch, falls nicht missverständlich)
Deutschland Deutsch
Estland nur Estnisch (noch nicht offiziell bestätigt)
Finnland Finnisch und Schwedisch
Frankreich Französisch
Griechenland Griechisch
Irland Englisch
Island Isländisch
Italien Italienisch
Kroatien nur Kroatisch (noch nicht offiziell bestätigt)
Lettland Lettisch oder eine für den Endnutzer leicht verständliche andere Sprache
Litauen Litauisch
Luxemburg Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch
Malta Englisch oder Maltesisch
Niederlande Englisch oder Niederländisch
Norwegen Norwegisch (Dänisch oder Schwedisch, falls nicht missverständlich
Österreich nur Deutsch (noch nicht offiziell bestätigt)
Polen nur Polnisch (noch nicht offiziell bestätigt)
Portugal Portugiesisch
Rumänien Rumänisch oder eine für den Endnutzer leicht verständliche andere Sprache
Schweden Schwedisch
Schweiz Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch
Slowakei Slowakisch
Slowenien Slowenisch
Spanien Spanisch
Tschechische Republik Tschechisch
Ungarn nur Ungarisch (noch nicht offiziell bestätigt)
Zypern Griechisch (wenn möglich auch in Englisch)

 

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